Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite
VisitWales.com/de ist bestrebt, ein möglichst breites Publikum anzusprechen. Die Webseite wurde daher unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Nutzer entwickelt.
Die Marke Cymru Wales hat sich verpflichtet, ihre Webseiten gemäß der Verordnung zur Barrierefreiheit von Einrichtungen des öffentlichen Sektors (Webseiten und mobile Anwendungen) (Nr. 2) 2018 zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für VisitWales.com/de.
Nutzung dieser Webseite
Diese Internetseite wird von der Walisischen Regierung betrieben. Es ist uns ein Anliegen, dass so viele Menschen wie möglich die Webseite von Visit Wales ungehindert nutzen können.
Hierzu zählt auch, dass Benutzer beispielsweise in der Lage sein sollten, die folgenden Einstellungen über ihren Browser vorzunehmen:
- den Großteil der Internetseite ausschließlich über die Tastatur bedienen zu können
- die Webseite größtenteils mit einer Spracherkennungssoftware navigieren zu können
- sich die Webseite mit einer Vorlese-Anwendung anhören zu können (einschließlich der neuesten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver)
Zusätzliche Entwicklungsarbeiten geplant, um die oben genannten Punkte weiter zu verbessern und zusätzliche Kontrolle über Animationen und Videoelemente zu ermöglichen. Das Ändern von Farben, Kontraststufen und Schriftarten ist ebenfalls geplant, wie auch die Option, in Texte hineinzuzoomen.
Des Weiteren haben wir die Inhalte dieses Internetauftritts so leicht und verständlich wie möglich gestaltet.
Bei der Entwicklung des Internetauftritts wurde darauf geachtet, dass die Darstellung der Inhalte sowohl auf mobilen Endgeräten als auch auf großen Desktop-Bildschirmen einwandfrei gewährleistet ist. Hierbei war es uns besonders wichtig, dass nicht nur der Text problemlos lesbar ist, sondern auch, dass das Seherlebnis auf allen Bildschirmgrößen gleich gut ist, Fotos sich auf mögliche Größenveränderungen an die relevanten Bereiche anpassen und dass für die von uns in Auftrag gegebenen Videos Abschriften über die verwendeten YouTube- oder Vimeo-Links zur Verfügung stehen.
Wir haben uns bemüht, die Webseite Visit Wales für jedermann so benutzerfreundlich und leicht zugänglich wie möglich zu gestalten und dass diese den folgenden Richtlinien entspricht:
- HTML4/5
- CSS 2/3.0
- WCAG Version 2.1 (AA)
AbilityNet kann Ihnen dabei helfen, wie Sie Ihre Endgeräte leichter bedienen können.
Kompatibilität mit Internet-Browsern
Die Webseite VisitWales.com/de wurde auf den meisten gängigen Browsern getestet, darunter auf:
- Chrome
- Firefox
- Edge
- Safari
Schriftarten

Um den Nutzern ein Gefühl für Wales und für die walisische Kultur vermitteln zu können, haben wir eine spezielle Schrifttype entworfen, die sich am typografischen Erbe von Wales orientiert.
Diese Schriftart ist ein Hauptelement der visuellen Markenidentität, mit der sich Wales auf authentische und kreative Weise präsentiert. Sie enthält eine Reihe von Zeichen der walisischen Sprache. Diese werden nur in Wörtern verwendet, die nicht aus der walisischen Sprache übersetzt sind, wie z. B. Ortsnamen oder wenn eine walisische Übersetzung vorhanden ist, die das kulturelle Erlebnis verdeutlichen soll.
Wir haben eine Reihe von Glyphen und Diagraphen eingebaut, die je nach Bedarf den Ortssinn und den Charakter unterstützen.
- Cymru / Wales Sans wird üblicherweise für Überschriften verwendet sowie in walisischen Ortsnamen oder Wörtern
- Georgia Serif wird für Fließtext verwendet
Unsere maßgeschneiderte Schriftart wurde in Kooperation mit einer speziellen Organisation entwickelt, um die Schrift auf Lesbarkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Fotografien, Illustrationen und Videos
Es ist unser Ziel, unsere eigenen digitalen Medien zur Verfügung zu stellen, einschließlich beschreibender Alt-Texte sowie Bildunterschriften. Unsere Videos werden häufig auf Kanälen wie YouTube oder Vimeo gehostet, auf denen Untertitel zur Verfügung stehen.
Bei der Einbettung von Inhalten Dritter auf unserer Webseite können wir nicht garantieren, dass alle externen Parteien diesen gleichen Ansatz verfolgen.
Wenn auf Seiten der Webseite nicht zugegriffen werden kann
Sollten Sie Informationen von dieser Webseite in einem anderen Format benötigen, wie beispielsweise als PDF, als großformatigen Druck, in leicht lesbarer Form, als Tonaufnahme oder in Brailleschrift, dann kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: enquiries.wales@gov.wales
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns innerhalb von 30 Tagen bei Ihnen melden.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir sind bemüht, den Zugriff auf diese Webseite kontinuierlich zu verbessern. Sollten bei der Nutzung Probleme auftauchen, die nicht auf dieser Seite aufgeführt sind, oder wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Zugänglichkeit dieser Webseite nicht erfüllt sind, dann kontaktieren Sie uns bitte: enquiries.wales@gov.wales
Durchsetzungsverfahren
Für die Durchführung der Zugänglichkeitsbestimmungen ist die Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (EHRC) zuständig. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, wie wir auf Ihre Beschwerde reagieren, wenden Sie sich bitte an den Equality Advisory and Support Service (EASS).
Technische Informationen zur Zugänglichkeit dieser Webseite
Die Walisische Regierung, Welsh Government, verpflichtet sich, seine Webseite in Übereinstimmung mit den Zugänglichkeitsbestimmungen 2018 der öffentlichen Stellen (Websites und mobile Anwendungen) (Nr. 2) zugänglich zu machen.
Diese Webseite entspricht teilweise den Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (Web Content Accessibility Guidelines, Version 2.1 AA Standard), aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichteinhaltungen.
Wie wir diese Webseite getestet haben
Die Plattformen der Marke Cymru Wales wurden zuletzt im April 2024 getestet. Der Test wurde vom Accessibility Monitoring Team des Cabinet Office der Britischen Regierung durchgeführt und von unserem derzeitigen Entwicklungspartner Bo xUK Ltd. betreut.
Nicht zugängliche Inhalte
Den Internetauftritt vollumfänglich zugänglich zu machen ist ein fortwährender Prozess und wir sind bestrebt eine, dem AA-Standard entsprechende, nutzerfreundliche Bedienung zu gewährleisten. Unser geplanter Ansatz besteht aus einer Kombination aus Technologie und Fokusgruppen, die Benutzer mit Behinderungen sowie jene, die unterstützende Technologien verwenden, einzubeziehen, um alle Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Kontinuierliche Entwicklungen und Verbesserungen werden mit der AA-Zugänglichkeit als Hauptziel von unserem Entwicklungspartner Box UK durchgeführt.
Im April 2024 wurde eine externe Überprüfung durch das britische Cabinet Office abgeschlossen. Alle festgestellten Probleme wurden bis zum 31. März 2025 behoben.
Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 4. April 2025 auf VisitWales.com/de aktualisiert.